__ vorinstanzlich für «künftigen Aufwand» 1.5 Stunden entschädigt wurden (pag. 1724). Die fakturierten Auslagen sind sodann nicht effektiv ausgewiesen. Es gelangt damit die Auslagenpauschale von 3 % zur Anwendung, wobei mangels zu entschädigenden Aufwands bis 31. Dezember 2023 der Auslagenersatz CHF 0.00 beträgt. Nach dem Ausgeführten ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2023 keine amtliche Entschädigung auszurichten.  Aufwand ab 1. Januar 2024: • Besprechungen: