2418 Z. 24 ff.). Sie wird ihr Leben lang durch das ihr am 28. März 2021 Widerfahrene geprägt und belastet sein. Aufgrund der der Straf- und Zivilklägerin 2 widerfahrenen Unbill (orale, anale und vaginale Penetration; ungeschützter Sexualkontakt; Todesangst; Videoaufnahmen der Fellatio; posttraumatische Belastungsstörung; Flashbacks; anhaltender Verlust des Sicherheitsgefühls; mehrjährige Psychotherapie; soziale Isolation; langwieriger Strafprozess mit mehreren Einvernahmen; ungewisse berufliche Zukunft), des erheblichen Verschuldens des Beschuldigten sowie unter Berücksichtigung von Judi-