88 Wie aus dem Kurzbericht ihrer Psychotherapeutin vom 28. Juni 2023 erhellt, zeigte die Straf- und Zivilklägerin 2 kurz nach dem Vorfall erste Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung, wie Flashbacks, Schlafstörung und Stimmungsschwankung mit teils gestörter Affektregulierung. Ihr wurde eine posttraumatische Belastungsstörung im Sinne des ICD 10 F.43.1 diagnostiziert. Diesbezüglich befand sie sich von Mai 2021 bis März 2022 wöchentlich resp. teils all zwei wöchentlich, von Juni 2022 bis Oktober 2022 monatlich sowie ab Mai 2023 alle zwei bis drei Wochen bei Z.