Der Beschuldigte packte die damals erst 19-jährige Straf- und Zivilklägerin 2 nachts auf offener Strasse überraschend von hinten. Durch lebensgefährliches Würgen und Drohen mit einem spitzen Gegenstand versetzte er sie bewusst in Todesangst, um sie anschliessend gegen ihren mehrfach geäusserten Willen oral, anal und vaginal ungeschützt mit seinem Penis zu penetrieren. Obgleich die Straf- und Zivilklägerin 2 ihn mit dem abgebrochenen Flaschenhals einer Weinflasche verletzte und auf ihn einredete, liess er sich nicht von seinem Vorhaben abbringen.