Soweit weitergehend ist die Schadenersatzklage (Schadenersatz ab dem Jahr 2023 für medizinische und therapeutische Kosten) dem Grundsatz nach gutzuheissen und im Übrigen auf den Zivilweg zu verweisen. 44.2 Genugtuung Die Straf- und Zivilklägerin 2 beantragte ferner eine Genugtuung in der Höhe von CHF 45'000.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 28. März 2021 (pag. 2452). Der Beschuldigte packte die damals erst 19-jährige Straf- und Zivilklägerin 2 nachts auf offener Strasse überraschend von hinten.