rapeutin, vom 28. Juni 2023 erhellt, dass die Straf- und Zivilklägerin 2 infolge des sexuellen Übergriffs vom 28. März 2021 medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung bedurfte (wie körperliche und gynäkologische Untersuchungen, Tests zur Feststellung von Geschlechtskrankheiten, HIV Postexpositions-Prophylaxe, psychotherapeutische Behandlung zufolge posttraumatischer Belastungsstörung) und sich die von keiner Versicherung getragenen Kosten auf CHF 4'571.25 belaufen. Insofern und gestützt auf die Schuldsprüche wegen qualifizierter Vergewaltigung, qualifizierter sexueller Nötigung (mehrfach), Gefährdung des Lebens und