44. Straf- und Zivilklägerin 2 44.1 Schadenersatz Die Straf- und Zivilklägerin 2 machte einen Schadenersatz von CHF 4'571.25 zzgl. 5 % Zins seit dem 1. Januar 2022 (mittlerer Verfall) geltend. Im Übrigen, d.h. was den Schadenersatz ab dem Jahr 2023 für medizinische und therapeutische Kosten betrifft, ersuchte sie um Gutheissung dem Grundsatz nach und Verweis auf den Zivilweg (pag. 2451 ff.). Die beantragten CHF 4'571.25 setzen sich gemäss Eingabe vom 19. Juli 2023 aus selbstgetragenen Kosten für medizinische Untersuchungen und psychotherapeutische Behandlungen in den Jahren 2021 und 2022 zusammen (pag. 1608 ff.).