Er schlich in das Schlafzimmer der Straf- und Zivilklägerin 1, wo diese mit ihren beiden Töchtern im selben Bett schlief, entfernte die Bettdecke und schob die Unterhose zur Seite, um die Straf- und Zivilklägerin 1 im Intimbereich mit seiner Hand bzw. seinen Händen auszugreifen. Der Hausfriedensbruch und die versuchte Schändung verletzten die Straf- und Zivilklägerin 1 erheblich in ihrer psychischen und sexuellen Integrität. Nach dem Vorfall wurde sie vom Verein «Solidarité Femmes» unterstützt. Laut dessen Schreiben vom 11. August 2023 nächtigte die Straf- und Zivilklägerin 1 aufgrund des Erlebten resp.