In der Literatur werden für Sexualdelikte mit Penetration (ohne Unterscheidung zwischen vaginalem, oralem oder analem Geschlechtsverkehr) an einem erwachsenen Opfer ohne Beziehung zum Täter als Basisgenugtuung Beträge zwischen CHF 10'000.00 und 20'000.00 sowie bei einer Vergewaltigung ohne Kondom ein Zuschlag um CHF 5'000.00 genannt. Für Sexualdelikte mittleren Schweregrads wie sexuelle Nötigungen und sexuelle Handlungen ohne Penetration werden Basisgenugtuungen von CHF 3‘000.00 bis CHF 5‘000.00 erwähnt (HÜTTE/LANDOLT, Genugtuungsrecht, Grundlagen zur Bestimmung der Genugtuung, Band 1, S. 174 f.).