Bundesamt für Justiz, Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz, Fassung vom 3. Oktober 2019) In der Literatur werden für Sexualdelikte mit Penetration (ohne Unterscheidung zwischen vaginalem, oralem oder analem Geschlechtsverkehr) an einem erwachsenen Opfer ohne Beziehung zum Täter als Basisgenugtuung Beträge zwischen CHF 10'000.00 und 20'000.00 sowie bei einer Vergewaltigung ohne Kondom ein Zuschlag um CHF 5'000.00 genannt.