2426 Z. 1 ff.). An der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme antwortete er auf die Frage, was er zur drohenden Landesverweisung sage: «Ich fände es schade, weil ich mich hier wohl fühle. In V.________(Land) habe ich schon Familie, aber ich kann diese nicht Familie nennen. Dort wüsste ich nicht, wo und wie anfangen. Das, was man Familie nennt, kann ich nicht Familie nennen. Als ich in die Schweiz gekommen bin, habe ich hier Kollegen gefunden. Ich habe mich integriert. Ich habe hier eine Heimat gefunden. Ich bin hier ein Ausländer. Wenn ich in meine Heimat gehe, dann bin ich dort auch ein Ausländer.