Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen, dissozialen und passiv-aggressiven Anteilen wesentlich delinquenzbegünstigende Persönlichkeitsfaktoren vor (pag. 1189). Wenngleich die mit vorliegendem Urteil angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme betreffend beide psychische Störungsbereiche förderlich sein dürfte, ist zu befürchten, dass der Beschuldigte auch künftig Mühe bekunden wird, sich an die Schweizerische Rechtsordnung zu halten.