07.08.2024 Missbräuchliche Verwendung von Geräten zur elektronischen Kommunikation Bei der Kontrolle des vom Beschuldigten gemieteten Computers wurde festgestellt, dass dieser manipuliert wurde. Bei der anschliessenden Kontrolle durch die IT der JVA N.________ wurde pornographisches Material auf dem Computer gefunden. Der Computer wurde anschliessend neu aufgesetzt. Der Beschuldigte gab den Sachverhalt zu und entschuldigte sich dafür. Sanktion: Kostenübernahme (CHF 75.00) und Busse CHF 10.00