10.05.2024 Sachbeschädigung Der Beschuldigte nahm eine öffentlich zugängliche Playstation 5 für eine Nacht in seine Zelle und spielte damit. Am nächsten Morgen funktionierte diese nicht mehr. Die Playstation wurde zur Reparatur an den Anbieter zurückgeschickt. Der Beschuldigte gab den Sachverhalt zu und entschuldigte sich dafür. Sanktion: Kostenübernahme