79 41.2.5 Gesundheitszustand und Art. 3 EMRK Der Beschuldigte ist körperlich gesund und befindet sich in einem guten Allgemeinzustand (pag. 2400). Zufolge Gutachten von Dr. med. K.________ vom 9. April 2022 inkl. Ergänzungen vom 13. Juli 2022 hat er jedoch eine Persönlich- keitsentwicklungs- resp. eine Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotionalinstabilen, dissozialen und passiv-aggressiven Anteilen, am ehesten von mittelgradigem Ausprägungsgrad.