Vor seiner Inhaftierung schlug er sich mit kleineren Gelegenheitsjobs durch und war finanziell von seiner Grossmutter und seinem Stiefgrossvater abhängig. Seit dem 17. Mai 2021 bezieht er Sozialhilfe. Somit liegt bisher noch keine gelungene berufliche und finanzielle Integration vor, die für die Annahme eines schweren persönlichen Härtefalls spräche. 41.2.4 Integration in der Schweiz Der Beschuldigte spricht fliessend Schweizerdeutsch sowie die Landessprachen Französisch und Italienisch (pag. 546 Z. 245 f., pag. 1667 Z. 5 f.).