Seine freiwillige Teilnahme an den vollzugsinternen Bildungsangeboten, der geäusserte Wunsch, eine Berufslehre zu absolvieren, wie auch seine im Rahmen des bisherigen Strafvollzugs gesammelten praktischen Arbeitserfahrungen in den Bereichen Lingerie, Zuschneiderei und Malerei sind durchaus erfreulich. Sie ändern jedoch nichts daran, dass es dem Beschuldigten bis zu seiner Verhaftung nicht gelungen war, beruflich Fuss zu fassen und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Vor seiner Inhaftierung schlug er sich mit kleineren Gelegenheitsjobs durch und war finanziell von seiner Grossmutter und seinem Stiefgrossvater abhängig.