Seit Dezember 2023 befindet sich der Beschuldigte in der JVA N.________. Dort arbeitete er zunächst in der Zuschneiderei. Seit Juli 2024 ist er in der Malerei tätig, wobei die Arbeitsmeisterin seine Arbeitsleistung und -qualität als «gut» bewertete (pag. 2401). Ferner besucht er den BiSt-Unterricht, einen Englischkurs und einen kürzlich gestarteten Informatikkurs. Zudem befindet er sich auf der Warteliste für den Französischunterricht (pag. 2402). An der Berufungsverhandlung auf seine Zukunftspläne angesprochen, berichtete der Beschuldigte: «Ich schaue, dass ich in Haft so viel wie möglich lernen kann. Deutsch, Englisch, was auch immer.