77 nach der erstinstanzlich ausgesprochenen Landesverweisung eingegangen und besteht erst seit rund sieben Monaten. Das Paar hat nie in Freiheit zusammengelebt. Es bestehen auch keine partnerschaftlichen Unterstützungen und Verantwortlichkeiten. Zu seinem Halbbruder scheint der Beschuldigte erst seit wenigen Jahren Kontakt zu pflegen, erwähnte er diesen in den früheren Einvernahmen doch nie. Mit seinem Pekulium ist ihm zudem nur eine sehr geringfügige finanzielle Unterstützung seines Halbbruders möglich (gemäss Führungsbericht der JVA N.___