2424 Z. 29 f.). Sein Halbbruder lebe bei seiner Grossmutter und seinem Stiefgrossvater in I.________ (Ortschaft) (pag. 2424 Z. 26 f.). Der bald 25-jährige Beschuldigte hat keine eigene Familie. Er ist unverheiratet und kinderlos (pag. 525 Z. 286 f.). Gemäss Führungsbericht der JVA N.________ vom 19. Februar 2025 hat er eine Freundin, die ihn regelmässig besucht (pag. 2403). Auf diese angesprochen, gab der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung an, er kenne sie «fast seit der Schulzeit» und sie seien seit etwas mehr als sieben Monaten zusammen. Seine Freundin wohne in I.________ (Ortschaft) und arbeite als W.___