547 Z. 277 f.). Zu seiner Grossmutter und seinem Stiefgrossvater unterhält er gegenwärtig hauptsächlich telefonischen Kontakt. Sein Halbbruder fühlt sich derzeit nicht in der Lage, ihn zu besuchen. Laut Führungsbericht der JVA N.________ vom 19. Februar 2025 fehlt dem Beschuldigten der Kontakt zu seinem Halbbruder, den er mit seinem Pekulium finanziell unterstützt (pag. 2403). An der Berufungsverhandlung auf diese finanzielle Unterstützung angesprochen, erklärte der Beschuldigte, er unterstütze seinen Halbbruder «wo ich kann. Krankenkasse. Wenn er etwas für die Schule benötigt» (pag. 2424 Z. 29 f.).