Er habe sich freiwillig psychologisch behandeln lassen, weil er in seinem Heimatland «kranke Dinge» erlebt habe, worüber das Gutachten von Dr. med. K.________ eine gute Übersicht gebe. Sodann habe er bereits vorzeitig eine Massnahme antreten wollen, was die Staatsanwaltschaft ebenfalls verweigert habe (pag. 1695, pag. 2437). Der Beschuldigte selbst sagte an der Berufungsverhandlung aus, er hoffe, in der Schweiz bleiben zu können. Sein Heimatland kenne er kaum. Aber wenn er gehen müsse, dann bleibe ihm nichts anderes übrig (pag. 2425 Z. 33 ff.).