73 schuldigte habe keinen Bezug zu V.________ (Land). Er sei von den Leuten in seinem Heimatland verstossen worden, niemand habe ihn gewollt. Die dortige Familie bestehe nur auf dem Papier. Vor der Verhaftung sei er in einem Breakdance-Verein aktiv gewesen und habe Sport getrieben. Er hätte während der Haft gerne eine Lehre begonnen, was von der Staatsanwaltschaft jedoch nicht bewilligt worden sei. Er habe sich freiwillig psychologisch behandeln lassen, weil er in seinem Heimatland «kranke Dinge» erlebt habe, worüber das Gutachten von Dr. med.