39. Vorbringen der Parteien 39.1 Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft Die (General-)Staatsanwaltschaft beantragte, der Beschuldigte sei des Landes zu verweisen. Der Beschuldigter habe mehrere Katalogtaten begangen, es liege kein persönlicher Härtefall vor und die öffentlichen Interessen seien höher zu gewichten als das Interesse des Beschuldigten am Verbleib in der Schweiz. Unter Berücksichtigung der beantragten Freiheitsstrafe von 9 Jahren sei die Landesverweisung auf 12 Jahre festzusetzen (pag. 1682, pag. 2437). 39.2 Beschuldigter