72 aus, bei der vorliegenden Konstellation empfehle er, eine allfällige ambulante Behandlung vollzugsbegleitend durchzuführen (pag. 1200). Die Kammer erachtet für den Beschuldigten eine vollzugsbegleitende ambulante Behandlung für geeigneter als eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene.