Bei der vorliegenden Konstellation empfehle sich eher eine vollzugsbegleitende als eine der Freiheitsstrafe nachgehende ambulante Behandlung (pag. 1200). Es stünden für eine allfällige stationäre Massnahme für junge Erwachsene wie auch eine vollzugsbegleitende ambulante Behandlung geeignete Vollzugseinrichtungen zur Verfügung, für Letztere etwa die Massnahmenzentren Arxhof, Kalchrain und Uitikon (pag. 1200, pag. 1201).