1191 f., pag. 1197). Aufgrund der deliktrelevanten eingeschliffenen Verhaltensmuster des Beschuldigten sei gleichwohl von einer mehrjährigen Behandlungsdauer auszugehen, um bestenfalls eine legal-prognostisch erhebliche Veränderung hervorrufen zu können (pag. 1199). Zufolge Dr. med. K.________ bieten sich eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 aStGB wie auch eine vollzugsbegleitende ambulante Be-