Laut Dr. med. K.________ gibt es für die benannten deliktrelevanten Problembereiche des Beschuldigten therapeutische Interventionen, welche die Legalprognose zumindest bis zu einem gewissen Grad verbessern können (pag. 1198). Nach dem gegenwärtigen Stand der psychiatrischen, psychotherapeutischen, soziotherapeutischen und pädagogischen Verfahren seien die beim Beschuldigten vorhandenen psychischen Störungsbereiche grundsätzlich behandelbar resp. in relevanter Weise beeinflussbar. Das Alter und die Therapiebereitschaft des Beschuldigten seien einer wesentlichen Beeinflussbarkeit förderlich (pag. 1191 f., pag.