70 der Biografie des Beschuldigten sei Kriminalität als eingeschliffenes Verhaltensmuster im Sinne von gewalttätigen Verhaltensdispositionen bis zu einem gewissen Grad erkennbar. Jener habe sich bereits in der Jugendzeit an Schlägereien beteiligt resp. sei zumindest dem Schein nach dabei gewesen und am 8. Juni 2020 im Strafbefehlserfahren wegen Raufhandels verurteilt worden, begangen am 24. Mai 2019. Insgesamt seien deutliche dissoziale Verhaltensbereitschaften erkennbar (pag. 1188 ff.).