Gemäss Führungsbericht der JVA N.________ vom 19. Februar 2025 wurden zwischen dem 6. Dezember 2023 und dem 19. Februar 2025 zwei von acht Urinproben positiv auf THC (Cannabis) getestet und wiesen die im gleichen Zeitraum durchgeführten sechs Atemluftkotrollen je 0.00 Promille auf (pag. 2400). Letzteres ist grundsätzlich positiv zu werten. Gleichwohl kann die Alkoholproblematik nicht als geheilt gelten. Wie Dr. med.