Für die Beurteilung der Frage, ob eine Massnahme anzuordnen ist, sind für die Kammer neben der Expertise von Dr. med. K.________ insbesondere auch die Aussagen des Beschuldigten an der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 17. Mai 2022 (pag. 556 ff.), an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. August 2023 (pag. 1668 Z. 20 ff.) und an der Berufungsverhandlung vom 6. März 2025 (pag. 2423 ff.) sowie der Führungsbericht der JVA N.________ vom 19. Februar 2025 (pag. 2399 ff.) relevant.