26. Täterkomponenten 26.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist wegen eines Gewaltdelikts vorbestraft. So wurde er mit Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 8. Juni 2020 wegen Raufhandels schuldig gesprochen, begangen am 24. Mai 2019, und hierfür zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 verurteilt (pag. 2404; eingehend dazu E. VII.41.2.6 hiernach). Die Vorstrafe wirkt sich leicht straferhöhend aus. Für die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wird auf die Erwägungen der Vorinstanz (pag. 1853 f.) und die Ausführungen unter E. VII.41.2