25. Zwischenfazit Nach Asperation der bei isolierter Betrachtung auszusprechenden (hypothetischen) Einzelstrafen zur Einsatzstrafe resultiert eine Freiheitsstrafe von 113 Monaten, sich zusammensetzend wie folgt: Einsatzstrafe für die qualifizierte Nötigung I nach Ziff. I.3 AKS 60 Monate Asperation für die qualifizierte Nötigung II nach Ziff. I.3 AKS 16 Monate Asperation für die qualifizierte Vergewaltigung nach Ziff. I.2 AKS 16 Monate Asperation für die versuchte Schändung nach Ziff. I.1 AKS 10 Monate Asperation für die Gefährdung des Lebens nach Ziff.