Wie die Straf- und Zivilklägerin 1 an der Berufungsverhandlung ausführte und aufgrund ihres Auftretens für die Kammer erkennbar war, leidet sie auch rund sieben Jahre nach dem Vorfall nach wie vor daran, in ihren eigenen vier Wänden und in komplett schutzlosem Zustand (Schlaf) Opfer eines versuchten Sexualdelikts geworden zu sein, begangen durch ihren Nachbarn, der sich nachts in ihre Wohnung schlich. Dass im Zeitpunkt des Übergriffs ihre beiden Töchter neben ihr im Bett schliefen und die Vorstellung, dass diese ebenfalls vom Beschuldigten hätten geschändet werden können, stellt eine zusätzliche psychische Belastung dar.