Ergänzend ist festzuhalten, dass der Beschuldigten die Straf- und Zivilklägerin 2 gegen ein Auto drückte, mit dem Kopf in Richtung des Autos. Er zog ihr ihre Hose und Unterhose herunter und drang ungeschützt mit seinem Penis anal in sie ein. Neben seiner Körperkraft nutzte er die latente Todesangst der Straf- und Zivilklägerin 2 aus, die er zuvor bewusst hervorgerufen hatte. Namentlich nach dem zweiten, lebensgefährlichen Würgen schaltete die Straf- und Zivilklägerin 2 in einen Überlebensmodus und liess den