Er setzte sich hemmungslos und zielgerichtet über ihren Willen hinweg, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Obgleich die Straf- und Zivilklägerin 2 ihn mit dem Flaschenhals einer Weinflasche verletzte, zu flüchten versuchte und auf ihn einredete, liess er sich nicht von seinem Vorhaben abbringen. Während der Fellatio leuchtete er der vor ihm auf der Strasse knienden Straf- und Zivilklägerin 2 mit der Taschenlampe seines Mobiltelefons ins Gesicht und stellte die zynische Frage: «Lutschisch gärn?». Zudem filmte er den Akt eigenmächtig mit der Kamera seines Mobiltelefons.