Gleiches gilt für per WhatsApp erhaltene verbotene pornografische Dateien. Wer weiss, dass diese automatisch auf seinem Mobiltelefon gespeichert werden und sie dennoch nicht löscht, manifestiert seinen Besitzeswillen (Urteil des Bundesgerichts 6B_954/2019 vom 20. Mai 2020 E. 1.3.2 mit Hinweisen). 14.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis (E. II.10.5 hiervor) hatte der Beschuldigte in der Zeit vom 2. Januar 2021 bis 28. März 2021 auf seinem Mobiltelefon und dem von ihm benutzten Notebook (abgespeichert in Caches) insgesamt fünf Videos und zwölf Fotos mit pornografischem Inhalt.