52 cherung mittels technischer Geräte wird erwartet, der Täter habe Kenntnis um die Funktionsweise und den Inhalt der Speicherung. Denn wer eine Sache beherrschen will, weiss um ihre Existenz. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung fällt das bewusste Belassen von verbotenen pornografischen Dateien im Cache- Speicher unter den Tatbestand des Besitzes.