49 stand gewesen. Im Spital, nach der ersten Einvernahme, sei sie von einer Polizistin darauf angesprochen worden, dass Videoaufnahmen existierten (pag. 2419 Z. 40 ff.). Ob sie das Strafantragsformular vor, während oder nach ihrer ersten Einvernahme auf der Polizeiwache ausgefüllt habe, wisse sie nicht mehr (pag. 2422 Z. 11 ff.). Erfahrungsgemäss dürfte das Strafantragsformular anlässlich der ersten formellen Einvernahme ausgefüllt und unterzeichnet worden sein.