Erwägungen der Kammer Mit Strafantrag vom 28. März 2021 verlangte die Straf- und Zivilklägerin 2 explizit die Verfolgung und Bestrafung des Beschuldigten wegen «Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Tätlichkeit, ev. Körperverletzung, Nötigung, Drohung», begangen am 28. März 2021 zwischen ca. 03:45 und 04:25 Uhr in H.________ (Ortschaft) in der Nähe des Restaurants J.________ (pag. 601). Die Straf- und Zivilklägerin 2 wurde von der Polizei am 28. März 2021 um 08:20 Uhr auf der Polizeiwache formell einvernommen (pag. 615). Dabei schilderte sie den ungewollten oralen, analen und vaginalen Geschlechtsverkehr.