Nennt die strafantragstellende Person den Straftatbestand, der ihres Erachtens erfüllt worden ist, ist die Behörde an diese Qualifikation nicht gebunden (Urteil des Bundesgerichts 6B_59/2020 vom 30. November 2020 E. 3.4 mit Hinweisen). Bringt eine rechtsunkundige Person einen Sachverhalt zur Anzeige, wünscht sie damit, dass Bestrafung eintritt (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 23 402 vom 21. Oktober 2024 E. 7.2). Erwägungen der Kammer