Dennoch bedarf es mitunter nur wenig an zusätzlicher Kompression, um den Tod zu bewirken (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 6B_1258/2020 vom 12. November 2021 E. 1.4 mit Hinweisen). 13.2.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis (E. II.9.5 hiervor) würgte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 2 beim zweiten Würgevorfall, als er sie zum Parkplatz des Restaurants J.________ zog, derart von hinten mit dem Unterarm, dass sie starke Schmerzen hatte, ihr schwarz vor Augen wurde und sie dachte, sie müsse sterben.