In diesen Fällen liegt der verletzungsarme oder verletzungsfreie Befund besonders eng an der Gefährdung des Lebens. Bei komprimierender Gewalt gegen den Hals und namentlich bei Strangulation durch Würgen brechen die Vitalfunktionen nicht über einen beobachtbaren Folgebereich ein, wie dies etwa bei einem Blutverlust der Fall ist. Vielmehr liegt die Gewalteinwirkung, die oft mit nur gering scheinenden Verletzungen überlebt wird, sehr dicht an einem tödlichen Ausgang. Mithin übersteigen die äusseren Verletzungen bei der Strangulation auch im Todesfall selten den Umfang von Kratzern, Schürfungen oder Einblutungen.