Im Gegensatz zu Stauungsblutungen stützt sich der Nachweis einer Asphyxie – neben allfälligen objektivierbaren Würgemalen am Hals – nur auf die subjektiven Aussagen des Opfers. Werden Symptome wie Schluckbeschwerden, Atemnot oder gar eine vorübergehende Bewusstlosigkeit beschrieben, kann davon ausgegangen werden, dass die Atmung beim Opfer relevant vermindert oder unterbrochen war. Die Beschreibung blosser Schmerzen beim Schlucken oder von Heiserkeit sind ohne zusätzliche (subjektive) Angaben oder objektive Befunde hingegen nicht geeignet, einen Sauerstoffmangel im Gehirn zu belegen.