Die Situation muss aufgrund der Waffe oder des Gegenstands für das Opfer objektiv gefährlich sein, doch kann etwa auch die Drohung mit einer Schusswaffenimitation als solche grausam sein, wenn der Täter sein Opfer damit terrorisiert (Urteil des Bundesgerichts 6B_1208/2022 vom 16. Februar 2023 E. 1.1.1). Das Bundesgericht erachtete die Tatbestände der qualifizierten sexuellen Nötigung und der qualifizierten Vergewaltigung in einem Fall als erfüllt, in welchem der Täter sein Opfer während rund einer Stunde unter Verwendung eines Taschenmessers mittlerer Grösse sexuell missbraucht und diesem wiederholt gedroht hatte, das