che, die der Täter sein Opfer aus Sadismus oder mit dem Zweck, es in besonderer Art und Weise zu peinigen, erleiden lässt – oder aber einfach aus Brutalität oder Gefühllosigkeit dem Schmerz von andern gegenüber. Die grausame Behandlung des Opfers kann vor, während oder nach der Verübung des eigentlichen Delikts erfolgen. Vom Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands kann nur gesprochen werden, wenn der Täter diese auch einsetzt. Dies kann dadurch geschehen, dass er die Waffe oder den Gegenstand zur Verübung von Gewalt oder zur Drohung gebraucht. Weist der Täter hingegen nur auf das Vorhandensein einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands hin, ohne das Opfer direkt zu