Mit letzteren Aussagen gestand der Beschuldigte ein, von seinen Kollegen per WhatsApp pornografische Erzeugnisse erhalten und gewusst zu haben, dass diese automatisch auf seinem Mobiltelefon gespeichert werden. Aufgrund seiner zweifellos vorhandenen PC-Kenntnisse ist ferner davon auszugehen, dass er wusste, dass im Internet aufgerufene Bilddateien in den Caches der entsprechenden Inter- net-Browser gespeichert werden.