Auf Vorhalt der Fotos und Videos gemäss pag. 669 ff. und auf Frage, wie diese auf das Notebook gelangt seien, machte er geltend, diese stammten vom erwähnten Chat. WhatsApp habe eine Weile lang die Eigenschaft gehabt, dass sämtliche empfangenen Dateien automatisch abgespeichert worden seien (pag. 657 Z. 259 ff.). Er schiebe einmal pro Monat sämtliche Dateien von seinem Mobiltelefon auf den Computer (pag. 657 Z. 266 ff.). Mit letzteren Aussagen gestand der Beschuldigte ein, von seinen Kollegen per WhatsApp pornografische Erzeugnisse erhalten und gewusst zu haben, dass diese automatisch auf seinem Mobiltelefon gespeichert werden.