656 Z. 190 ff.). Nachdem ihm die einvernehmende EL-Fall erklärt hatte, was unter verbotener Pornografie zu verstehen ist, hielt er relativierend und wahrheitswidrig fest: «Ah nein. Solches Material befindet sich nicht auf den Laptops» (pag. 656 Z. 202 ff.). Auf Vorhalt des Fotos gemäss pag. 667 und die Frage, was er dazu sage, führte er aus, dieses sei entweder «von einem Chat, in welchem Kollegen Bilder versenden oder… keine Ahnung» (pag. 656 Z. 238 ff.). Er wisse nicht, wie das Bild in seinen Besitz gelangt sei (pag. 657 Z. 243 f.), und habe keine pädosexuelle Neigung (pag. 657 Z. 246 ff.). Auf Vorhalt der Fotos und Videos gemäss pag.