681), einer einschlägigen Porno-App. Die weiteren elf Fotos und die fünf Videos gemäss pag. 669 ff. illustrieren sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Diese Erzeugnisse sind gemäss FDF der Zoophilie zuzuordnen (pag. 861). Untermauert wird diese Zuordnung durch die teils einschlägigen Dateinamen (siehe etwa pag. 687 und pag. 690). Der Beschuldigte gab an der Einvernahme vom 12. August 2021 an, einer der beiden sichergestellten Laptops gehöre ihm und der andere seiner Grossmutter. Er nutze nur einen davon, den anderen habe er schon lange nicht mehr gebraucht (pag. 655 Z. 152 ff.). Er verfüge über «normale» PC-Kenntnisse.